Informationen zu An- und Abmeldungen

Anmeldungen

Meldepflicht:
Wer nach Österreich zieht, innerhalb von Österreich übersiedelt oder seinen Hauptwohsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde an- bzw. umzumelden.
 
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
 
Bei der Anmeldung benötigen Sie:
* ausgefüllter Meldezettel
* Unterschrift des Wohnungseigentümers (Vermieters) auf dem Meldezettel oder gültigen Mietvertrag
* Reisepass, wenn nicht österreichischer Staatsbürger
 
Hinweis:
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes die Abmeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Die Anmeldung eines Neugeborenen erfolgt im Normalfall über das Standesamt.
Änderungen des Namens, des Familienstandes oder der Staatsbürgerschaft (nur im Inland) werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschaftsevidenzstellen in das zentrale Melderegister eingetragen und benötigen keine gesonderte Meldung.
 
Hauptwohnsitz:
Der Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der man sich in der Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen. Trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so ist jener als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu welchem das überwiegende Näheverhältnis liegt. Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehung sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen oder der Ort, an dem der Erwerbstätigkeit nachgegangen wird bzw. ausgebildet werden oder die Schule bzw. Kindergarten besucht wird.
 
Wählerevidenz:
Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die "Bundes-Wählerevidenz" maßgeblich.
 
Mitteilungspflichten:
Bedenken Sie, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes auch weitere Mitteilungspflichten mit sich bringt.
* Kfz-Zulassung
* waffenrechtliche Urkunden