Förderrichtlinien Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Dalaas gewährt gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes Dalaas vom 30.07.2014 nach Maßgabe der budgetären Vorsorge Eigentümern für den Bezug von Ökostrom eine Gemeindeförderung. Die Förderung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Ebenso muss sich sowohl das strombeziehende Objekt als auch die Photovoltaik-Anlage im Gemeindegebiet von Dalaas befinden, weiteres wird ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dalaas seit mindestens einem Jahr (zum Zeitpunkt der Antragsstellung) vorausgesetzt. Die Anlage muss von einem gewerblich befugten Unternehmen errichtet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

Datei herunterladen (431 KB) - .PDF