Die Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at, per Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich - das ist persönlich - erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ein schriftlicher Antrag muss bis spätestens 12. März 2025 beim Gemeindeamt einlangen. Ein mündlicher Antrag kann hingegen bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt gestellt werden. Bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung (bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte fristgerecht einlangt), Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in Briefkasten der Gemeinde, etc.);
- Wählen am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde;
- Wählen am Wahltag vor der besonderen Wahlbehörde (früher „Wahlkommission für Gehunfähige“ genannt);
- Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal;
- unmittelbare Stimmabgabe nach Ausfolgung der Wahlkarte im Gemeindeamt.
- Achtung: KEINE Abgabe als Briefwahl in einem Wahllokal.