Gemeindewahl 2025

Veröffentlichungsdatum31.01.2025Lesedauer2 MinutenKategorienStartseite
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Am Sonntag, 16. März 2025 finden die Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie zur Gemeindevertretung statt. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Wahl im Wahllokal sowie zur Briefwahl.


Wer ist bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt?

Jene Personen besitzen das aktive Wahlrecht in einer Gemeinde, welche

  • am 16. März 2009 oder früher geboren wurden und 
  • am 30. Dezember 2024 (Stichtag) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in dieser Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben

Interessierte Kandidaten der Gemeindevertretungswahl

Ein Folder mit allen Interessierten Kandidaten für die Gemeindevertretungswahl wird Mitte Februar an alle Haushalte per Post versendet. Ebenso findet ihr die Kandidaten auf unser Homepage. 

Wahlunterlagen

Wie schon bei der Landtagswahl werden auch bei den Gemeindewahlen die Stimmzettel – gemeinsam mit den amtlichen Wahlinformationen – an die Wahlberechtigten gesendet. Diese Zusendung wird Ende Februar 2025 erfolgen.

Auf der Amtlichen Wahlinformation sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt.
 
Auf dem Folder der Wahlinformation ist ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) aufgedruckt, ebenso ist ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert mit detaillierter Anleitung enthalten.

Wahllokale und ihre Öffnungszeiten

Wahllokal Kristbergsaal

Klostertalerstraße 90a, 6752 Dalaas

Öffnungszeiten: 08:00 - 12:00 Uhr

Wahllokal Volksschule Wald am Arlberg

Obere Gasse 40, 6752 Wald am Arlberg

Öffnungszeiten: 08:00 - 12:00 Uhr 

Stimmzettel

Gemeindevertretungswahl ohne Parteiliste (Mehrheitswahl):
In die „leeren“ Zeilen des Stimmzettels können höchstens doppelt so viele in der Gemeinde wohnhafte wählbare Personen eintragen werden, wie Sitze in der Gemeindevertretung (in Dalaas insgesamt 18 Plätze) zu vergeben sind. Sofern es mehrere Personen mit demselben Namen in der Gemeinde gibt, sind weitere unterscheidende Angaben, wie z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Adresse anzugeben.

Wählen im Wahllokal

Der an die Wähler übermittelte amtliche Stimmzettel bzw. die Stimmzettel sowie ein Identitätsnachweis ist zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitzunehmen. Die Vorlage der amtlichen Wahlinformation erleichtert die Arbeit der Wahlbehörde im Wahllokal.

Wählen mit Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at, per Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich - das ist persönlich - erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ein schriftlicher Antrag muss bis spätestens 12. März 2025 beim Gemeindeamt einlangen. Ein mündlicher Antrag kann hingegen bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt gestellt werden. Bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung (bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte fristgerecht einlangt), Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in Briefkasten der Gemeinde, etc.);
  • Wählen am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde;
  • Wählen am Wahltag vor der besonderen Wahlbehörde (früher „Wahlkommission für Gehunfähige“ genannt);
  • Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal;
  • unmittelbare Stimmabgabe nach Ausfolgung der Wahlkarte im Gemeindeamt.
  • Achtung: KEINE Abgabe als Briefwahl in einem Wahllokal.