Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz
maßgeblich. Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes wird der Zuschuss nur einmal gewährt. An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Berücksichtigung von Einkommen
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 250 |
1 Person | € 1.410 | € 1.660 |
2 Personen | € 1.920 | € 2.170 |
3 Personen | € 2.360 | € 2.610 |
4 Personen | € 2.800 | € 3.050 |
5 Personen | € 3.240 | € 3.490 |
6 Personen | € 3.680 | € 3.930 |
7 Personen | € 4.120 | € 4.370 |
jede weitere Person | plus € 440 | plus € 250 |
Weitere Informationen findet ihr hier.