Für die Durchführung der Gästemeldung, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde ist der Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Die An- und Abreise von Gästen müssen vom Unterkunftsgeber innerhalb von 48 Stunden an- und abgemeldet werden.
In der Gemeinde Dalaas erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde entweder elektronisch durch eine Schnittstelle, den Meldewebclient, oder analog mittels Gästeverzeichnisblättern, die persönlich abgegeben werden oder in unseren Briefkästen in Wald und Dalaas eingeworfen werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gästetaxe
Die Höhe der Gästetaxe beträgt aktuell EUR 2,80 pro Nächtigung und Person.