Legalisator

Der Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb seines Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen, Pfandbestellungsurkunden usw). 

Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar mehr nötig. Legalisierungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem bestellten Legalisator durchgeführt!

Zuständig