Informationen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs

Veröffentlichungsdatum16.12.2024Lesedauer1 MinuteKategorienStartseite
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In der kommenden Wintersaison wird an insgesamt sieben, besonders verkehrsstarken Samstagen, jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr ein Maßnahmenbündel mit Abfahrts- bzw. Durchfahrtsverboten umgesetzt. 

An folgenden Samstagen finden die Maßnahmen statt? 

  • 21.12.2024
  • 28.12.2024
  • 08.02.2025
  • 15.02.2025
  • 22.02.2025
  • 01.03.2025
  • 08.03.2025

Folgende Maßnahmen kommen dabei zur Umsetzung: 

1)    Sperre einzelner Ein- und Ausfahrtsrampen der S16 im Klostertal in Fahrtrichtung Arlberg, um die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. (Details: siehe Grafik).

2)    Begleitmaßnahmen zur Lenkung des Verkehrsflusses auf der Landesstraße L97 (Dosierampel Ortseinfahrt Dalaas, LKW-Fahrverbot L97 Dalaas – Innerbraz, händische Regelung Engstelle L97 bei Braz Ost, Kreuzungsregelung Knoten ASt Langen/L97/L197), im Bereich der S16 (einstreifige Verkehrsführung im Langener Tunnels) und im Stadtgebiet von Bludenz (Einfahrtsverbot Klarenbrunnstraße, Brunnenfelderstr. als Sackgasse)

3)    Im Bedarfsfall zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen: kurzfristige Aktivierung weiterer Fahrverbote für den überregionalen Verkehr („ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz“) an mehreren Stellen der L97 und L93, wenn trotz der Sperren von Auf- und Abfahrtsrampen entlang der S16 im Tagesverlauf im Klostertal ein größerer überregionaler Ausweichverkehr absehbar ist; allenfalls zusätzlich Sperre der Ausfahrtsrampe bei der HASt Dalaas


Massnahmen Winter 2024-2025


Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage vom Land Vorarlberg.