Heizkostenzuschuss 2022/2023

Wie in den vergangenen Jahren können Personen oder Haushalte mit geringem Einkommen auch für die kommende kalte Jahreszeit (Heizperiode 2022/2023) einen Heizkostenzuschuss beim Wohnsitzgemeindeamt in Vorarlberg beantragen.
Es ist eine digitale Antragstellung möglich. Wird das Formular digital mit den erforderlichen Beilagen in der Gemeinde eingebracht, ist keine Unterschrift erforderlich. Als Nachweis ist eine Kopie des Reisepasses ausreichend, um die Identität nachzuweisen. Das Formular steht am Ende dieser Seite zum Download bereit. Mit diesem können sie ihren Antrag bequem per Mail stellen. Bürgerinnen und Bürgern bleibt damit der Gang ins Gemeindeamt erspart.
Im gegenständlichen Formular sind die Mindestanforderungen für die Bewilligung des Heizkostenzuschusses berücksichtigt.
Ausgefüllte Anträge können per Post oder Mail samt den erforderlichen Beilagen ans Gemeindeamt Klösterle geschickt werden.

Der Heizkostenzuschuss kann von 17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023 beantragt werden.
Folgende Nachweise sind dem Antrag als Kopie beizulegen:

  • Nachweis über sämtliche Einkommen
  • Nachweis der Tätigkeit (Personen ab 15 Jahre)
  • Ausweiskopie der Antragstellerin oder des Antragsstellers


Persönliche Antragstellung

Der Heizkostenzuschuss 2022/2023 kann aber auch persönlich unter Einhaltung der Corona-Regeln beim Gemeindeamt Klösterle gestellt werden. Das nachstehende Dokument, welches als Postwurf an alle Haushalte ergangen ist, informiert im Detail über die Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich der Einkommensgrenzen.