Heizkostenzuschuss PLUS 2023

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat der Bund und das Land Vorarlberg reagiert und einen weiteren Zweckzuschuss für Privathaushalte beschlossen, den "Heizkostenzuschuss PLUS". Dieser beträgt ebenfalls 330 Euro.
Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ sollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurden die Einkommensgrenzen auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:
1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro
Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.
Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?
- Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ kann bei der Gemeinde beantragt werden.
- Jene Haushalte, die den Heizkostenzuschuss des Landes bereits erhalten haben, wird der „Heizkostenzuschusses PLUS“ automatisch überwiesen.
- Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.
Ab wann kann angesucht werden?
Der Heizkostenzuschuss PLUS kann vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 beantragt werden.
Es ist eine digitale oder persönliche Antragstellung möglich. Wird das Formular digital mit den erforderlichen Beilagen in der Gemeinde eingebracht, ist keine Unterschrift erforderlich. Als Nachweis ist eine Kopie des Reisepasses ausreichend, um die Identität nachzuweisen. Das Formular steht am Ende dieser Seite zum Download bereit. Mit diesem können sie ihren Antrag bequem per Mail stellen. Bürgerinnen und Bürgern bleibt damit der Gang ins Gemeindeamt erspart.
Im gegenständlichen Formular sind die Mindestanforderungen für die Bewilligung des Heizkostenzuschusses berücksichtigt.
Ausgefüllte Anträge können per Post oder Mail samt den erforderlichen Beilagen ans Gemeindeamt Klösterle geschickt werden.
Folgende Nachweise sind dem Antrag als Kopie beizulegen:
- Nachweis über sämtliche Einkommen
- Nachweis der Tätigkeit (Personen ab 15 Jahre)
- Ausweiskopie der Antragstellerin oder des Antragsstellers