24-Stunden-Betreuung
Wenn eine dauerhafte Pflege und Betreuung rund um die Uhr notwendig ist, und die Angehörigen aus welchen Gründen immer nicht in der Lage sind, den umfassenden Pflegeaufwand zu bewältigen, gibt es das geförderte Modell der 24-Stunden-Betreuung. Der Bund und das Land Vorarlberg fördern daher den zusätzlichen finanziellen Aufwand für ausgebildete Pflegekräfte. Ab Juli 2008 sind solche Betreuungsverhältnisse zu legalisieren.
Die zuständige Behörde ist das Bundessozialamt in Bregenz. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die ausführlichen Informationen auf den Webseiten der Vorarlberger Landesregierung, des Sozialministeriumservice und des Vorarlberger Betreuungspools.
Sozialministeriumservice
Tel: | +43 (0)5574 6838 | |
Fax: | +43 (0)5 99 88 7205 | |
E-Mail: | post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at | |
Reihnstraße 32/3, 6900 Bregenz |