Mindestsicherung

Die offene Mindestsicherung ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Bedarf für Kernleistungen mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Leistung des Landes und der Gemeinden.

Die behördliche Zuständigkeit obliegt den Bezirkshauptmannschaften, für unsere Gemeinde die BH Bludenz, Abteilung Sozialhilfe. Die Antragstellung erfolgt über das Gemeindeamt. Im Zuge dessen sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der hilfsbedüftigen Personen und gegebenenfalls der Angehörigen (Ehegatten und Kinder) zu ermitteln