Pflegegeld

Bundespflegegeld

Personen die eine eigene Pension beziehen stellen den Antrag auf Pflegegeld bei der jeweiligen Pensionsversicherungsstelle.

  • PVA der Angestellten 
  • PVA der Arbeiter 
  • SV des österreichischen Bergbaues 
  • SVA der Bauern 
  • SVA der gewerblichen Wirtschaft 
  • VA der österreichischen Bundesbahnen

Notwendige Unterlagen

Bestätigung des Arztes auf Formular, Befunde


Höhe ab 01.01.2015:

  • Stufe 1 EUR 157,30 mehr als 65 Stunden 
  • Stufe 2 EUR 290,00 mehr als 90 Stunden 
  • Stufe 3 EUR 451,80 mehr als 120 Stunden (schwere Sehbehinderung oder Rollstuhl)
  • Stufe 4 EUR 677,60 mehr als 160 Stunden (Blindheit, Rollstuhl oder mit Inkontinenz) 
  • Stufe 5 EUR 920,30 mehr als 180 Stunden (Dauerbereitschaft oder Taubblindheit, Rollstuhl mit Ausfall der Armfunktion, außergewöhnlicher Pflegeaufwand)
  • Stufe 6 EUR 1.285,20 mehr als 180 Stunden (oder Tag und Nacht Verfügbarkeit)
  • Stufe 7 EUR 1.688,90 mehr als 180 Stunden (keine zielgerichtete Bewegungen aller Extremitäten)

Ende des Landespflegegeldes

Mit in Kraft treten des Pflegegeldreformgesetzes 2012 zum 1.1.2012 ist das Pflegegeldwesen zur Gänze auf den Bund übergegangen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es somit nur noch ein Bundespflegegeld. Bis dahin gewährtes Landespflegegeld ist kraft Gesetz zu Bundespflegegeld geworden und wird nur noch von Bundesstellen vollzogen.

Kontakt

Für den Großteil der auf Gewährung von Pflegegeld anspruchsberechtigten Personen ist zuständig:

Pensionsversicherungsanstalt
Landesstelle Vorarlberg
Zollgasse 6
6850 Dornbirn


Bei Gemeinde- oder Landesbeamtin im Ruhestand (einschließlich Lehrer):

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Montfortstraße 11
6900 Bregenz